Gebührenveranlagung
Für Gewerbebetriebe werden Abfallgebühren entsprechend des Behälterbestandes und der Leerungshäufigkeit erhoben. Das notwendige Mindestvolumen für Restabfall wird unter Zugrundelegung von so genannten Einwohnergleichwerten (siehe unten) ermittelt.
Einwohnergleichwerte
Für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten werden bei der Gebührenveranlagung Einwohnergleichwerte (EGW) zugrunde gelegt.
Abfallherkunft | Bezugsgröße | EGW |
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Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Betriebe sonstiger Art, freiberufliche Unternehmer, Geldinstitute, Verwaltungen und ähnliche Einrichtungen | je 3 Beschäftigte | 1 |
Hallen, Vereinsräume, Kirchen, Kinder- und Jugendtagesheime, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe | je Einrichtung | 1 |
Hotels, Pensionen, Fremdenzimmer und sonstige Beherbergungsbetriebe | je 3 Betten | 1 |
Gaststätten, Speisewirtschaften, Imbissstuben | je Betrieb | 3 |
Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen | je 2 Betten | 1 |
Schulen, Kindergärten | je 10 Personen (Kinder/Schüler u. Erzieher/Lehrer) | 1 |