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Abfallrecht

Das Abfallrecht ist wesentlicher Bestandteil des Umweltrechtes. Es regelt Behandlung, Transport und Entsorgung von Abfällen. Die Rechtsgrundlagen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt. Zusammen mit dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAKA) bildet es die Grundlage der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Hessen. Über Gesetze und Verordnungen im Abfallrecht informieren auch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden:

  • www.bmuv.de
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • umwelt.hessen.de
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • www.rp-giessen.de
    Regierungspräsidium Gießen

Im Anhang 3 der Deponieverordnung (DepV) finden sich unter Punkt 2 die Zuordnungskriterien für Deponien. Bei der Deponie des Abfallwirtschaftszentrums Aßlar handelt es sich um eine Deponie der Klasse II.