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Elektronisches Nachweisverfahren

Nachweise und Register für gefährliche Abfälle müssen elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden.

  • Alle Nachweise (Entsorgungsnachweis, Begleitschein) werden elektronisch erstellt und gespeichert.
  • Abfallerzeuger, die ihre Abfälle ausschließlich über Sammelentsorgungsnachweise entsorgen lassen, sind nicht betroffen. Diese erhalten weiterhin ihre Übernahmescheine in Papierform.
  • Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden mit Hilfe eines Kartenlesegerätes und einer persönlichen Signaturkarte qualifiziert elektronisch unterschrieben und müssen revisionssicher archiviert werden (elektronische Registerführung).
  • Der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden läuft bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS). Dabei handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern um eine technische Infrastruktur.

Für alle Beteiligten im Umgang mit gefährlichen Abfällen (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) gilt, dass sie bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) registriert sein müssen, um die elektronische Vorgehensweise abzuwickeln. Erzeuger oder Beförderer, die nicht registriert sind, können ihre Abfälle nicht am Abfallwirtschaftszentrum Aßlar entsorgen.

Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Gießen  (rp-giessen.hessen.de) sowie unter www.zks-abfall.de und www.gadsys.de eingestellt.