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Über uns

Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallentsorgung - der Lahn-Dill-Kreis hat sich frühzeitig für dieses Leitprinzip verantwortungsvoller Abfallwirtschaft entschieden und 1997 mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) das geeignete Instrument zur Umsetzung seiner Ziele geschaffen. Als kommunales Unternehmen leistet die AWLD einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge.

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Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill ist kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis. Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb kümmert sich mit rund 60 Mitarbeitern am Verwaltungsstandort Wetzlar und im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar um die Organisation der Abfallwirtschaft im Lahn-Dill-Kreis (Ausnahme Stadt Wetzlar). Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen bieten wir ein umfassendes Entsorgungssystem zu marktgerechten Konditionen.


Jahresabschluss 2022

Bekanntmachung der Abfallwirtschaft Lahn-Dill gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)

Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat am 17.07.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Lahn-Dill wie folgt beschlossen:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Lahn-Dill wird mit seiner Bilanzsumme in Höhe von 37.540.156,73 € sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.040.099,55 € entsprechend der Prüfung durch die SBBR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt.

In Anlehnung an § 114, Abs. 1, der Hessischen Gemeindeordnung wird der Betriebsleitung Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.040.099,55 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers:

Der Abschlussprüfer (SBBR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) hat mit Datum vom 14.04.2023 dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Lahn-Dill zum 31.12.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Prüfbericht kann beim Eigenbetrieb eingesehen werden. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht liegt in der Zeit vom 10.08. bis 24.08.2023 öffentlich aus und kann zu folgenden Zeiten im Gebäude des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Karl-Kellner-Ring 47-49, Wetzlar, Zimmer 28, 1. Obergeschoss, eingesehen werden. Um Voranmeldung wird gebeten.

Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wetzlar, 09. August 2023

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Frank Dworaczek
Kfm. Betriebsleiter

Wolfgang Pfeifer
Techn. Betriebsleiter

Qualitäts- und Umweltpolitik

Neben dem Schutz der Umwelt ist die Kundenzufriedenheit ist ein primäres Ziel unseres Betriebes. Wir wollen den Erwartungen unserer Kunden im Hinblick auf die zu erbringende Leistung, die Qualität und den Service in umweltfreundlicher und in bestmöglicher Form gerecht werden. Deshalb hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill ein Qualitätsmanagementsystem für die beiden Standorte Wetzlar und AWZ Aßlar eingerichtet, dass es ermöglicht die Ziele anzupassen und zur kontinuierlichen Verbesserung beizutragen.

  • Oberste Priorität unserer Aktivitäten ist eine weitest gehende Abfallvermeidung bzw. Abfallminimierung. Dies gilt sowohl bezogen auf die Menge als auch auf den Schadstoffgehalt. Ist dies nicht möglich, begreifen wir Abfall als Rohstoff-Ressource, deren flächendeckende Erfassung und anschließende hochwertige Verwertung als Teil der Daseinsvorsorge von uns angesehen wird. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz.
  • Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill stellt eine kundenfreundliche, umweltfreundliche, effiziente, rechts- und genehmigungskonforme Abfallwirtschaft sicher. Gesetzliche Grundlagen und behördliche Auflagen verstehen wir als Mindestanforderungen, und wir streben im gesamten Geschäftsbereich ein höheres Maß an Umweltschutz an.
  • Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fühlen wir uns verpflichtet, den Umweltschutz aktiv und stetig weiter zu entwickeln. Mögliche Umweltauswirkungen werden im Voraus beurteilt und unvermeidbare Umweltauswirkungen auf ein Mindestmaß begrenzt.
  • Wir wollen das Qualitäts- und Umweltmanagement kontinuierlich an neue Gegebenheiten anpassen und verbessern. Aus der Qualitätspolitik werden die Unternehmens- und Prozessziele abgeleitet um dadurch die Führungskräfte zu fördern, die Verantwortung für das gemeinsame Erreichen unserer Qualitäts- und Umweltziele zu übernehmen und sich mit unseren Grundwerten zu identifizieren.
  • Die Messbarkeit der Zielerreichung, dessen Beurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen führen zu einem angestrebten, kontinuierlichen Verbesserungsprozess unserer internen Abläufe und Dienstleistungen.
  • Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen halten die Mitarbeiter auf einem fachlich hohen Kompetenzniveau. Durch teamorientiertes Arbeiten sowie durch offene Kommunikation werden die Arbeitsvoraussetzungen laufend optimiert.
  • Wir sehen es als Aufgabe und Herausforderung an, Bestehendes in Frage zu stellen und durch kontinuierliche Verbesserung zukunftsweisende und nachhaltige Lösungen unserer Aufgaben zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der von uns angebotenen Leistungen kontinuierlich zu erhöhen.
  • Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill bezieht alle Geschäftspartner, die in der Wertschöpfungskette mitwirken, in die Bemühungen um eine verbesserte Qualitäts- und Umweltanforderung ein. Von den Partnern und Lieferanten wird ein vergleichbarer Standard erwartet.
  • Vorbildliches qualitäts- und umweltbewusstes Handeln bilden die Grundlage einer modernen Betriebsführung und gewährleisteten eine langfristige Preisstabilität.
  • Mit Mitarbeitern, Behörden, Kunden und Lieferanten sowie der interessierten Öffentlichkeit führen wir einen offenen und vertrauensvollen Dialog.

Wetzlar, im Juli 2022
Die Betriebsleitung Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Geschäftsordnung der Betriebsleitung

Gemäß § 9 der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft Lahn-Dill vom 01.12.2008 hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2014 nachfolgende Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Lahn-Dill erlassen

§ 1 Grundsätze der Betriebsleitung

  1. Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen des Eigenbetriebsgesetzes, der Betriebssatzung und den Regelungen dieser Geschäftsordnung.
  2. Jede/r Betriebsleiter/-in trägt die Mitverantwortung für die gesamte Betriebsführung des Eigenbetriebes. Die Betriebsleiter/-innen sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und sich gegenseitig über wichtige Geschäftsvorgänge zu unterrichten.
  3. Die Betriebsleitung besteht aus einem/einer kaufmännischen Betriebsleiter/-in und einem/einer technischen Betriebsleiter/-in als weiterer/n Betriebsleiter/in. Der/die kaufmännische Betriebsleiter/in obliegt die Funktion des/der 1. Betriebsleiters/in.
  4. Die Betriebsleitung tritt nach Bedarf, so oft es die Geschäfte erfordern, zusammen. Jedes einzelne Mitglied der Betriebsleitung kann die Einberaumung einer Sitzung verlangen. Zu den Sitzungen können auch andere im Eigenbetrieb tätige Personen zugezogen werden. Die Betriebsleitung trifft die anstehenden Entscheidungen gemeinsam.

Bei Stimmengleichheit gibt gemäß § 2, Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes die Stimme des 1. Betriebsleiter/der 1. Betriebsleiterin den Ausschlag.
 
§ 2 Aufgaben der Betriebsleitung

1. Gemeinsam ist die Betriebsleitung für folgende Aufgaben zuständig:

  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses.
  • Festlegung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen zur Planung und Gestal­tung der innerbetrieblichen Organisation und Personalwirtschaft.
  • Entscheidungen über Anschaffungen von Anlagegütern und über finanzielle Verpflich­tungen des Eigenbetriebes, die im Einzelfall einen Betrag von 20.000,00 € überstei­gen.
  • Angelegenheiten, die die Geschäftsbereiche der beiden Betriebsleiter/-innen berüh­ren.

2. Der/die kaufmännische Betriebsleiter/-in ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:Vorsitz in der Betriebsleitung

  • Vorbereitung der Aufstellung der Jahresplanungen
  • Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Berichtswesen
  • Satzungen (insbesondere Abfall- und Gebührensatzung und deren Umsetzung)
  • Personalwesen / Dienstvorgesetzte
  • Organisation, Aufgabenzuordnungen/Geschäftsverteilung
  • Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechnungsstellung, Betrieb gewerblicher Art
  • Rechts- und Vertragsangelegenheiten
  • Versicherungen
  • IT / Datenschutz
  • Beschaffungswesen, Regelungen des Beschaffungswesens
  • Vertretung gegenüber der Kernverwaltung LOK und der politischen Ausschüsse

3. Der/die technische Betriebsleiter/-in ist für folgenden Aufgabenbereich zuständig:Betrieb, Unterhaltung sowie Nachsorge aller Abfallwirtschaftsreinrichtungen des Lahn-Dill-Kreises mit Wahrnehmung der Betreiberfunktion- und Verantwortung

  • Logistik
  • Abfall-Stoffstrommanagement, Nachweiswesen, Mengenbilanz
  • Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
  • Schadensabwicklung
  • Umsetzung und Erhalt des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems sowie des Entsorgungsfachbetriebes.
  • Immobilienmanagement
  • Abfallberatung und Kundenbetreuung, Betrieb der Abfalleinrichtungen
  • Energie

§ 3 Vertretung

  1. Jede/r Betriebsleiter/-in erhält für seinen/ihren ihn/ihr allein zugewiesenen Bereich alleini­ge Vertretungsvollmacht. In Angelegenheiten der gemeinsamen Betriebsführung besteht Gesamtvertretung.
  2. Für jedes Mitglied der Betriebsleitung wird ein/eine Stellvertreter/in benannt. Diese vertritt den ersten Betriebsleiter/in oder den/die weitere Betriebsleiter/in bei jeweils des­sen/deren Abwesenheit. Die Funktion des ersten Betriebsleiters wird bei dessen Abwe­senheit von dem/der anderen Betriebsleiter/in wahrgenommen.

§ 4 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am 01.10.2019 in Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung vom 01.04.2014.


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