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Gebührenveranlagung

Für Gewerbebetriebe werden Abfallgebühren entsprechend des Behälterbestandes und der Leerungshäufigkeit erhoben. Das notwendige Mindestvolumen für Restabfall wird unter Zugrundelegung von so genannten Einwohnergleichwerten (siehe unten) ermittelt.

Einwohnergleichwerte 

Für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten werden bei der Gebührenveranlagung Einwohnergleichwerte (EGW) zugrunde gelegt.

Abfallherkunft Bezugsgröße EGW
Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Betriebe sonstiger Art, freiberufliche Unternehmer, Geldinstitute, Verwaltungen und ähnliche Einrichtungen je 3 Beschäftigte 1
Hallen, Vereinsräume, Kirchen, Kinder- und Jugendtagesheime, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe je Einrichtung 1
Hotels, Pensionen, Fremdenzimmer und sonstige Beherbergungsbetriebe je 3 Betten 1
Gaststätten, Speisewirtschaften, Imbissstuben je Betrieb 3
Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen je 2 Betten 1
Schulen, Kindergärten je 10 Personen (Kinder/Schüler u. Erzieher/Lehrer) 1