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Abfallgebühren

Die Abfallgebühr im Lahn-Dill-Kreis wird nach Gefäßgröße und Leerungshäufigkeit berechnet. Die Abfallgebührenbescheide werden jeweils Anfang des Jahres an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Abfallgebühr wird in vier Fälligkeiten per Lastschriftverfahren eingezogen bzw. kann rechtzeitig zu diesen Terminen überwiesen werden.

Bankverbindung
Commerzbank Wetzlar
IBAN DE31 5154 0037 0484 7935 00
Gläubiger ID DE50AWL00000160962

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr:

  • Die Grundgebühr richtet sich nach Größe und Anzahl der Restabfallgefäße (auf die Biotonne wird keine Grundgebühr erhoben). In der Grundgebühr bereits enthalten ist u.a. die Entsorgung des Altpapiers.

  • Die Leistungsgebühr berücksichtigt, wie viele Leerungen der Restabfall- und der Bioabfallbehälter pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Altpapierbehälter sind von der Regelung ausgenommen.

Abfallgebührensätze gültig seit 01.01.2020

Abfallgefäß Grundgebühr pro Restabfallbehälter/Jahr Restabfall
 Leistungsgebühr pro Leerung
Bioabfall
 Leistungsgebühr pro Leerung
120 Liter (klein) 78,99 € 2,14 € 1,80 €
240 Liter (groß) 129,12 € 4,28 € 3,61 €
1100 Liter (4-Rad) 488,42 € 13,41 € 6,39 €

NEU Abfallgebührensätze gültig ab 01.01.2024 (Grundlage für Ihren Vorauszahlungsbescheid 2024)

Abfallgefäß Grundgebühr pro Restabfallbehälter/Jahr Restabfall
 Leistungsgebühr pro Leerung
Bioabfall
 Leistungsgebühr pro Leerung
120 Liter (klein) 78,28 € 2,81 € 2,02 €
240 Liter (groß) 127,47 € 5,62 € 4,05 €
1100 Liter (4-Rad) 479,95 € 17,59 € 7,17 €

Das ist zu beachten… 

Behälterwechsel

Sollte auf einem Grundstück weniger oder mehr Gefäßvolumen benötigt werden als vorhanden, kann der Behälterbestand auf Antrag angepasst werden (unter Berücksichtigung des Mindestvolumens für Restabfall). Je nach Art des Behältertausches fällt eine Wechselgebühr an (40,00 Euro pro 120 l und 240 l Behälter, 60,00 pro 1.100 l Behälter).

Mindestvolumen

Um eine notwendige Mindestausstattung an Abfallgefäßen zur Entsorgung sicherzustellen, wird für Restabfall ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Person und Woche (= 30 Liter pro Person und Abfuhr) festgesetzt. Das kleinste Abfallgefäß ist der 120-Liter-Behälter. Bei nachweislich ausreichender Eigenkompostierung kann der Bioabfallbehälter auf Antrag abgemeldet werden.

Mindestentleerungen

Eine Mindestzahl an Leerungen ist schon aus hygienischen Gründen erforderlich. Beim Rest- und Bioabfall werden je 10 Leerungen (ab 2024 noch 8 Leerungen) pro Jahr vorausgesetzt und berechnet. Bei Ein-Personen-Grundstücken kann die Zahl der Mindestentleerungen nach Antrag auf je 5 Leerungen (ab 2024 noch 4 Leerungen) herabgesetzt werden.

Gebührenbescheid

Im Gebührenbescheid ist die Endabrechnung des vorangegangen Jahres und die Vorauszahlung für das neue Jahr benannt. Die bedarfsbezogene Anpassung der Abfallgebühr erfolgt immer mit dem Bescheid des Folgejahres. Zu viel gezahlte Gebühren werden verrechnet. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs empfiehlt sich das Lastschriftverfahren.

Behälterschloss

Gegen eine einmalige Gebühr kann ein Behälterschloss angebracht werden: 50,00 Euro pro 120 l und 240 l Behälter, 70,00 Euro pro 1.100 l Behälter.