Seit dem 1. April 2010 müssen Nachweise und Register für gefährliche Abfälle elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden.
- Alle Nachweise (Entsorgungsnachweis, Begleitschein) werden elektronisch erstellt und gespeichert.
- Abfallerzeuger, die ihre Abfälle ausschließlich über Sammelentsorgungsnachweise entsorgen lassen, sind von der Umstellung nicht betroffen. Diese erhalten weiterhin ihre Übernahmescheine in Papierform.
- Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden mit Hilfe eines Kartenlesegerätes und einer persönlichen Signaturkarte qualifiziert elektronisch unterschrieben und müssen revisionssicher archiviert werden (elektronische Registerführung).
- Der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden läuft bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS). Dabei handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern um eine technische Infrastruktur.
- Jeder Beteiligte muss mit seinen Daten bei der ZKS registriert sein.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise zum elektronischen Nachweisverfahren sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-gießen.de ) sowie unter www.zks-abfall.de und www.gadsys.de eingestellt. Ihr Ansprechpartner im Abfallwirtschaftzentrum Aßlar: Herr Baylan (Tel. 06441 407-1831).
Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill hat mit Erweiterung ihrer EDV im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar die Umgebung geschaffen, um elektronische Entsorgungsnachweise zu erstellen und elektronische Begleitscheine zu empfangen und zu bearbeiten. Auch Voraussetzungen für die elektronische Signatur der Begleitscheine und der Register wurden geschaffen.
Ausdrücklich gilt für alle Beteiligten im Umgang mit gefährlichen Abfällen (Erzeuger, Beförderer und Entsorger), dass sie bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) registriert sein müssen, um die elektronische Vorgehensweise abwickeln zu können. Erzeuger oder Beförderer, die nicht registriert sind, können ihre Abfälle nicht am Abfallwirtschaftszentrum Aßlar entsorgen.